MPU bei Drogenvergehen
MPU KRONE hilft Ihnen, Ihren Führerschein wieder zu erlangen, wenn er Ihnen durch Drogen- oder Alkoholauffälligkeiten entzogen wurde.
Für viele Menschen ist ein Leben ohne Führerschein undenkbar. Spätestens dann, wenn die Fahrerlaubnis gefährdet ist, weiß man die mit dem Führerschein verbundene Mobilität zu schätzen. Ein Vergehen, das oft im Zusammenhang mit einer Anordnung zur MPU steht, ist die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss. In manchen Fällen lässt sich allerdings durch eine MPU-Prüfung der Führerscheinentzug auch vermeiden. Dies ist meist dann möglich, wenn keine harten Drogen im Spiel sind.
Vorsicht bei Delikten außerhalb des Straßenverkehrs
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung kann aus unterschiedlichen Gründen angeordnet werden. Wird man nach dem Konsum von Cannabis, harten Drogen oder Medikamenten beim Fahren erwischt, muss in der Regel immer eine MPU absolviert werden. Aber auch beim Besitz von Drogen, kann es zu einer Überprüfung der Fahreignung kommen.
Achtung: Drogenkonsum kann insbesondere bei Cannabis auch noch Tage bis Wochen nach dem eigentlichen Konsum nachgewiesen werden!
Gerne informieren wir Sie darüber, wann eine MPU zwingend erforderlich ist und ob Sie Abstinenznachweise und für welchen Zeitraum Sie diese benötigen. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin zum kostenlosen Erstgespräch mit uns!
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Einbestellen
Bei jeder Probenahme erfolgt eine Lichtbildkontrolle mit entsprechender Dokumentation. Bitte bringen Sie deshalb zu jedem Termin einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, dessen Nummer Sie uns zuvor mitgeteilt haben.
Sie haben sich für einen Abstinenzbeleg hinsichtlich Alkoholes bzw. Betäubungsmitteln mittels Haaranalyse entschieden. Damit dieser Vorgang reibungslos erfolgen kann, müssen wir Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und Ihre Personalausweis- / Reisepassnummer erfassen. Alle Daten werden von uns gemäß den gültigen Datenschutzrichtlinien und der ärztlichen Schweigepflicht vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Bitte bringen sie ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit.
Ihre Vorteile mit MPU KRONE:
- Anerkennung bei MPU-Fahreignungsgutachten
- Individuelle und persönliche Betreuung
- Unabhängigkeit von allen MPU-Gutachterstellen
- Lange und gute Erreichbarkeit
MPU
Sie sind mit Alkohol im Straßenverkehr oder wegen des Konsums von illegalen Drogen aufgefallen. Ihr Führerschein ist in Gefahr oder die Fahrerlaubnis wurde ihnen bereits entzogen. Seitens der Fahrerlaubnisbehörde wurde eine Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um die Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Fahreignung) auszuräumen. Bevor Sie eine MPU erfolgreich bestehen können wird von Ihnen gefordert, dass Sie in der Lage sind einen gänzlichen Verzicht auf Alkohol und / oder Betäubungsmittel zu belegen. Hierfür muss ein Abstinenzkontrollprogramm absolviert werden.
Ein erfolgreich bestandenes Abstinenzkontrollprogramm ist Grundvoraussetzung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Zulassung zur MPU. Alternativ können Abstinenzzeiträume auch mittels Haaranalysen belegt werden.
Die vorzuweisenden Abstinenzzeiträume umfassen gemäß den Beurteiteilungskriterien für Fahreignung entweder ein halbes (z.B. Alkohol) oder ein ganzes Jahr (Betäubungsmittel / Alkohol). Sprechen Sie vorab mit Ihrem Verkehrspsychologen, welche Art der Abstinenz (Alkohol und / oder Drogen) erbracht und über welchen Zeitraum Sie Ihre Abstinenz belegen müssen.
Die CTU-Kriterien
Am Beginn der Fahreignungsdiagnostik steht eine Hypothese (Annahme), die es zu erfüllen gilt. Diese wird für den chemisch-toxikologischen Bereich in die sog. 4 CTU-Kriterien unterteilt. Hierin werden Forderungen an die Untersuchungsmethodik und den Ablauf der Überwachung gestellt, deren Erfüllung dazu führt, dass der Abstinenznachweis für eine zuvor bestimmte Zeit von den MPU-Stellen anerkannt wird. Die im Rahmen der Begutachtung berücksichtigten toxikologischen Befunde sind fachkundig erstellt worden, aussagekräftig und forensisch verwertbar.
Im ersten Kriterium werden Die Bedingungen der Durchführung der Alkohol- bzw. Drogenscreenings beschrieben.
Diese müssen transparent und über den gesamten Abstinenzzeitraum lückenlos nachvollziehbar sein. Dies beinhaltet Art, Dauer und Häufigkeit der Urinkontrollen durch das Labor. Jede Abweichung vom ursprünglich vereinbarten Vertragsgegenstand ist zu dokumentieren. Die Kontrollzeiträume umfassen in der Regel 12 Monate mit 6 unvorhergesehenen Kontrollterminen. In Einzelfällen sind 6-monatige Vertrage mit 4 Kontrollen anzusetzen. Bei einer Verlängerung des Abstinenzkontrollprogramms (z.B.: verspäteter MPU-Termin) müssen mindestens drei weitere Kontrollen pro Halbjahr angesetzt werden. Klienten, die bereits ihr einjähriges Abstinenzprogramm erfolgreich absolviert haben, deren Zertifikat aber am voraussichtlichen MPU-Termin älter als 4 Monate sein wird, können Ihre Abstinenz mit 3 Kontrollen binnen 4 Monaten bzw. eine Haaranalyse eines 3 cm langen Haarsegments fortführend dokumentieren.
Wie lange sind meine Abstinenznachweise gültig?
Abstinenznachweise von 6 Monaten sind bis zu 2 Monate nach Abschluss gültig und Abstinenznachweise von 12 Monaten sind bis zu 4 Monate nach Abschluss gültig. In diesem Zeitraum sollten Sie zur MPU-Prüfung gehen, ansonsten müssen Sie weitere Abstinenznachweise erbringen.
FAQ
Frequently Asked Questions
Haben Sie sich unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr beteiligt, kommt es in erster Linie zu einem Fahrverbot. Bei ausschließlichem Cannabiskonsum möchte die Führerscheinstelle zunächst Ihre Fahreignung überprüfen und ordnet deshalb eine MPU an. Sollten Sie harte Drogen konsumiert haben, wird Ihnen i. d. R. die Fahrerlaubnis zunächst entzogen und Sie können diese mit Bestehen der MPU wiedererlangen.
Grundsätzlich nein, aber die Führerscheinstelle wird natürlich eine Überprüfung anordnen, um festzustellen, ob ein Drogenkonsum stattfand oder nicht. Bei Cannabisbesitz lässt sich ein Führerscheinentzug in den meisten Fällen umgehen. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Erstgespräch und stellen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.
Dies hängt im Wesentlichen von der Dauer Ihrer Abstinenznachweise ab. Beim Fahren unter Drogeneinfluss wird grundsätzlich zunächst ein Fahrverbot verhängt. Entweder wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und Sie können diese nach Abschluss Ihrer Abstinenz durch ein MPU-Gutachten wiedererlangen oder Sie behalten Ihre Fahrerlaubnis bis zur bestandenen MPU. Welche Option in Ihrem Fall möglich ist, lässt sich in einem persönlichen Erstgespräch klären.
Die MPU-Vorbereitung kann i.d.R. innerhalb weniger Sitzungen abgeschlossen werden. Wann Sie allerdings zur MPU gehen können, hängt von der Dauer Ihres Abstinenzzeitraums ab.
Grundsätzlich trifft diese Entscheidung nicht die Führerscheinstelle / das Landratsamt. Es lässt sich hier keine allgemeine Aussage treffen, da dies von individuellen Faktoren abhängt, z. B. um welche Drogen es sich handelt und in welchem Ausmaß diese konsumiert wurden. Bei einem persönlichen Erstgespräch klären wir Sie gerne darüber auf, wie lange in Ihrem Fall Abstinenznachweise erforderlich wären, um ein positives Ergebnis bei der MPU zu erzielen.
Als gültiger Nachweis für die Drogenabstinenz dienen entweder Urinkontrollen (in Form von 6 Screenings / 12 Monate oder 4 Screenings / 6 Monate) oder Haaranalysen (in Form von 2 Haaranalysen à 6 cm / 12 Monate oder 1 Haaranalyse à 6 cm / 6 Monate). Allgemein ist ein Abstinenznachweis in Form von Blutuntersuchungen für die MPU nicht zulässig.
Auch dies lässt sich nicht allgemein sagen. Drogen lassen sich in den Haaren bis zu 6 Monate rückwirkend nachweisen. Im Urin hingegen können Drogen bis zu mehreren Tagen und sogar Wochen nach Ende des Konsums nachgewiesen werden. Dies hängt im Wesentlichen von Ihrem Konsummuster und der konsumierten Drogen ab. Im Blut sind Drogen hingegen kürzer nachweisbar, aber auch dies hängt von Ihrem Konsummuster ab.
Die Abstinenznachweise müssen die CTU-Kriterien erfüllen. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt bei der jeweiligen Abnahmestelle oder dem Arzt, ob die Abstinenznachweise für die MPU zulässig sind. Gerne beraten wir Sie auch hierzu in einem persönlichen Gespräch.
Für eine MPU-Prüfung sollten Sie sich den ganzen Tag Zeit nehmen. Insgesamt ist von einem Zeitraum zwischen 3 – 6 Stunden auszugehen.
Nein, Sie sind dazu nicht verpflichtet. Auch wenn die Fahrerlaubnisbehörde Sie dazu auffordert Ihr Gutachten vorzulegen, sollten Sie dies bei einem negativen Ausgang nicht tun.
Grundsätzlich können Sie Ihre MPU bei jeder amtlich anerkannten Begutachtungsstelle deutschlandweit machen. In einem persönlichen Gespräch teilen wir Ihnen gerne mit, welche Begutachtungsstellen wir Ihnen empfehlen würden.
Am Tag der MPU müssen Sie sich 3 Untersuchungsbereichen unterziehen:
- Psychologische Untersuchung
- Medizinische Untersuchung
- Leistungstests (am PC)
Vor Beginn der Untersuchungen müssen Sie zunächst einen schriftlichen Fragebogen ausfüllen. Dieser wird von den Gutachtern zu Beginn der jeweiligen Untersuchung überprüft und deshalb sollten Sie auch hier bei Ihren Antworten aufmerksam sein.
Gerne informieren wir Sie auch zum Ablauf der MPU und was Sie hierbei beachten sollten in einem kostenlosen Erstgespräch.
Wir bieten Ihnen eine fachlich kompetente MPU-Vorbereitung an und begleiten Sie bis zur bestandenen MPU und somit der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis. Was uns zudem auszeichnet:
- Faire und transparente Preisgestaltung
- Kompetente Beratung in Einzelsitzungen
- Strenge Einhaltung der Datenschutzrichtlinien
- Sichere und effiziente Vorbereitung
- Erstellen eines individuellen Beratungsplans
- Qualifizierte Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der MPU-Prüfung
- Übernahme der Korrespondenz mit den Fahrerlaubnisbehörden und Begutachtungsstellen (Fristverlängerungen, Akteneinsicht, MPU-Termine)
- Hilfe bei Sperrfristverkürzungen
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Durchführung von MPU-Simulationen
- Vorbereitung vor Ort oder online möglich: Skype, Zoom, WhatsApp, FaceTime