MPU NACH STRAFTATEN
Was zunächst nicht offensichtlich erscheint, ist, dass auch Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs zu einer Überprüfung der Fahreignung seitens der Fahrerlaubnisbehörde führen können. Die Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde ist es nämlich, sicherzustellen, dass Führerscheininhaber und -anwärter dazu geeignet sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen.
Wenn jemand in der Vergangenheit durch gravierende Delikte aufgefallen ist, hegt die Fahrerlaubnisbehörde erhebliche Eignungszweifel und ordnet daher eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, an, um diese Zweifel auszuräumen. Zwar ist nur ein geringer Anteil aller MPU-Anordnungen auf Straftaten zurückzuführen, doch meistens ist der Ausgang einer solchen MPU negativ. Der Grund: Betroffene setzen sich oftmals nicht mit ihren Delikten auseinander und entwickeln keine Vermeidungsstrategien. Hier stehen wir Ihnen bei einem kostenlosen Erstgespräch zur Seite.
MPU KRONE hilft Ihnen, Ihren Führerschein wieder zu erlangen, wenn er Ihnen durch Drogen- oder Alkoholauffälligkeiten entzogen wurde.
Eine Voraussetzung für eine positive Empfehlung des MPU-Gutachters beziehungsweise zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein Abstinenznachweis.
Analyse von Urin und Haaren inkl. fachkundiger Befundung in Straßenverkehrsfällen oder bei anderen Straftaten, evtl. auch bei der Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit.
Bei Fällen einer möglichen Beibringung zentral wirksamer Mittel (K.o.-Mittel).
In Fällen zur Überprüfung der Alkohol- oder Drogenkonsumgewohnheiten in den letzten Monaten (auch zur Unterstützung forensisch-psychiatrischer Begutachtungen).
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FAQ
Frequently Asked Questions
Welche Straftat zu einem Führerscheinentzug bzw. der Anordnung einer MPU führt, ist im Verkehrsrecht geregelt. Hier einige Beispiele, wann die Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden kann:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- fahrlässige Tötung oder Mord
- Straßenverkehrsgefährdung
- Beleidigung und Nötigung, etwa durch Anhupen, dichtes Auffahren, Gesten, Drängeln
- Einfuhr von Betäubungsmitteln, Bankraub, Zigarettenschmuggel
- Vergewaltigung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Straftaten mit Aggressionspotential, Körperverletzungsdelikte (mit oder ohne Alkoholeinwirkung)
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Grundsätzlich muss es auch hier, wie bei jeder Fragestellung, zu einer dauerhaften Einstellungs- und Verhaltensänderung gekommen sein. Eine psychische Auseinandersetzung mit Ihren Delikten ist hierfür unabdingbar. Wir helfen Ihnen selbstverständlich dabei und beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch.
Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis und wird der Fahrerlaubnisbehörde Ihre Straftat bekannt, ordnet Sie Ihnen die Beibringung eines MPU-Gutachtens an. Werden Sie dieser innerhalb der Frist nicht gerecht, kommt es zum Entzug Ihrer Fahrerlaubnis.
Um Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde stellen. Danach entscheidet diese, welche Maßnahmen (MPU) erforderlich sind, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Gerne finden wir gemeinsam für Sie eine passende Strategie bei einem persönlichen Gespräch.
Grundsätzlich müssen Sie, um Ihren Führerschein nach Entzug oder Verlust wiederzuerlangen, diesen bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Dies sollten Sie am besten sofort tun.
Dies hängt im Wesentlichen von Ihnen selbst ab. Je eher Sie sich um Ihre MPU-Vorbereitung kümmern und je eher Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, umso eher bekommen Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück. Zögern Sie deshalb nicht und kontaktieren Sie uns.
Dies hängt im Wesentlichen von Ihnen selbst ab. Je eher Sie sich um Ihre MPU-Vorbereitung kümmern und je eher Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, umso eher bekommen Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück. Zögern Sie deshalb nicht und kontaktieren Sie uns.
Die MPU-Vorbereitung kann i.d.R. innerhalb weniger Sitzungen abgeschlossen werden. Wann Sie allerdings zur MPU gehen können, hängt von individuellen Faktoren ab.
Für eine MPU-Prüfung sollten Sie sich den ganzen Tag Zeit nehmen. Insgesamt ist von einem Zeitraum zwischen 3 – 6 Stunden auszugehen.
Nein, Sie sind dazu nicht verpflichtet. Auch wenn die Fahrerlaubnisbehörde Sie dazu auffordert, Ihr Gutachten vorzulegen, sollten Sie dies bei einem negativen Ausgang nicht tun.
Grundsätzlich können Sie Ihre MPU bei jeder amtlich anerkannten Begutachtungsstelle deutschlandweit machen. In einem persönlichen Gespräch teilen wir Ihnen gerne mit, welche Begutachtungsstellen wir Ihnen empfehlen würden.
Am Tag der MPU müssen Sie sich 3 Untersuchungsbereichen unterziehen:
- Psychologische Untersuchung
- Medizinische Untersuchung
- Leistungstests (am PC)
Vor Beginn der Untersuchungen müssen Sie zunächst einen schriftlichen Fragebogen ausfüllen. Dieser wird von den Gutachtern zu Beginn der jeweiligen Untersuchung überprüft und deshalb sollten Sie auch hier bei Ihren Antworten aufmerksam sein.
Gerne informieren wir Sie auch zum Ablauf der MPU und was Sie hierbei beachten sollten in einem kostenlosen Erstgespräch.
Wir bieten Ihnen eine fachlich kompetente MPU-Vorbereitung an und begleiten Sie bis zur bestandenen MPU und somit der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis. Was uns zudem auszeichnet:
- Faire und transparente Preisgestaltung
- Kompetente Beratung in Einzelsitzungen
- Strenge Einhaltung der Datenschutzrichtlinien
- Sichere und effiziente Vorbereitung
- Erstellen eines individuellen Beratungsplans
- Qualifizierte Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der MPU-Prüfung
- Übernahme der Korrespondenz mit den Fahrerlaubnisbehörden und Begutachtungsstellen (Fristverlängerungen, Akteneinsicht, MPU-Termine)
- Hilfe bei Sperrfristverkürzungen
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Durchführung von MPU-Simulationen
- Vorbereitung vor Ort oder online möglich: Skype, Zoom, WhatsApp, FaceTime