Das Fahrverbot verstehen: Ihr umfassender Leitfaden

Haben Sie ein Verkehrsdelikt begangen, zu viele Punkte auf Ihrem Konto gesammelt oder sind Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gefahren und dürfen nicht mehr fahren? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über das Fahrverbot wissen müssen und wofür es gilt.

Wann droht ein Fahrverbot?

Der Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr, auch Bußgeldkatalog genannt, ist ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten. Er listet die Strafen für Verkehrsverstöße auf und legt fest, wann Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote für Verkehrsverstöße verhängt werden – und in welcher Höhe. 

Verschiedene Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind hier kategorisiert, denen die verschiedenen Bußgelder zugeordnet sind. Aber Vorsicht! Verwechseln Sie das Fahrverbot nicht mit dem Entzug des Führerscheins. In letzterem Fall verliert der Betroffene das Recht, ein Kraftfahrzeug zu führen. Anders als bei einem Fahrverbot wird der Führerschein nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit zurückgegeben.

In diesem Blogbeitrag sehen wir uns vier Verstöße aus dem Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr genauer an:

  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Rotlichtverstoß
  • Alkohol am Steuer
  • Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

Was sind die Strafen laut Bußgeldkatalog?

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsverstöße. Die Strafen variieren je nach Grad der Überschreitung und ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften stattfindet. Hier sind einige Beispiele für die Strafen, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt werden können:

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften

  • 26 – 30 km/h: 208,50 €, 1 Punkt in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot für Wiederholungstäter
  • 31 – 40 km/h: 288,50 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
  • 41 – 50 km/h: 428,50 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot

Überfahren einer roten Ampel 

Das Überfahren einer roten Ampel ist ein ernsthafter Verkehrsverstoß, der erhebliche Strafen nach sich ziehen kann. Die Strafe hängt davon ab, wie lange die Ampel zum Zeitpunkt des Verstoßes bereits rot war. Hier sind einige Beispiele für die Strafen, die bei einem Rotlichtverstoß verhängt werden können:

  • Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung: 228,50 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
  • Einfaches Rotlichtvergehen mit Sachbeschädigung: €268,50, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
  • Qualifiziertes Rotlichtvergehen (Ampel war >1 Sek. lang rot): 228,50 €, 2 Punkte in Flensburg und möglicherweise 1 Monat Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug.

Wann führt die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt zu einem Fahrverbot? 

Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist ein weiterer häufiger Verkehrsverstoß. Die Strafen variieren je nach den Umständen des Verstoßes. Hier sind einige Beispiele:

  • Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt und Gefährdung anderer: 178,50 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
  • Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt und Sachbeschädigung: 228,50 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Wann führt das Fahren unter Alkoholeinfluss zu einem Fahrverbot? 

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß, der erhebliche Strafen nach sich ziehen kann. Die Strafen variieren je nach Blutalkoholkonzentration und ob der Fahrer bereits wegen Alkoholdelikten eingetragen ist. Hier sind einige Beispiele:

  • Blutalkoholkonzentration ab 0,5%: 528,50 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
  • Blutalkoholkonzentration ab 0,5% und vorherige Eintragung für ein Alkoholdelikt: €1053,50, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot
  • Blutalkoholkonzentration ab 1,1 %: Freiheitsentzug oder Geldstrafe und 3 Punkte in Flensburg. 

Wofür gilt es? 

Das Fahrverbot kann sich auf bestimmte Kraftfahrzeuge oder auf alle Kraftfahrzeuge beziehen. Im letzteren Fall ist auch das Führen eines Mopeds oder eines E-Scooters verboten. 

Wenn es jedoch nur für Personenkraftwagen gilt, dürfen Sie bestimmte Verkehrsmittel weiterhin fahren, denn Fahrräder, E-Scooter und Mopeds werden anders behandelt als Autos. Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wird, dürfen Sie mit Ihrem Moped fahren, sofern das Moped bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen kann und Sie eine separate Prüfbescheinigung („Mopedführerschein“) besitzen. 

Fahren währenddessen- was sind die Strafen? 

Es zählt als eine Straftat und zieht erhebliche Strafen nach sich. Sie können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Zu den Kraftfahrzeugen zählen je nach Urteil auch Mopeds, E-Scooter

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